Für alle Kassensysteme in Deutschland gilt bereits seit dem 1. Januar 2020 die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist die Integration einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für die PMS- und POS-Systeme. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kassensystem einsetzt – egal ob in der Gastronomie, Einzelhandel, als Dienstleister oder Handwerker – eine Technische Sicherheitseinrichtung installiert haben muss.
Vom Bundesfinanzministerium wurde zunächst eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 gewährt. Aufgrund der Covid19-Pandemie und der damit verbundenen Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze wurde die Frist bis zum 31. März 2021 in 15 Bundesländern (außer Bremen) verlängert. Dementsprechend ist es möglich einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt zu stellen.
Die Vorgaben des Bundesfinanzministerium (BMF) beinhalten, dass Unternehmen alle digitalen Abrechnungs- und Kassen-Systeme, egal ob es sich um Systeme mit PMS oder POS Software handelt, mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausstatten müssen.
Was bedeutet TSE?
Mit Hilfe des entsprechenden Sicherheitsmoduls TSE werden alle Transaktionsdaten der Kassen aufgezeichnet und in ein verschlüsseltes Archivierungssystem überführt und an die Finanzbehörden übertragen. Dort werden sie gespeichert und sind im Nachhinein nicht mehr veränderbar. Das gilt auch für Fehlbuchungen und Stornierungen.
Lösungen für Hotelsoftware und Kassensysteme
Laut dem Kassengesetz dürfen dabei nur zertifizierte Sicherheitslösungen zum Einsatz kommen. Für die Zertifizierung der TSE ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig. Je nach Managementsystem, gibt es verschiedene TSE-Lösungen für alle PMS- und POS-Kassensysteme. Angefangen bei einem Aufrüst-Set für einzelne Kassenplätze bis zur serverbasierten Netzwerkinstallation für mehrere Kassen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag „Technische Sicherheitseinrichtungen für PMS- und POS-Systeme“.
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