Gästeregistrierung für Hotels und Gastronomie

Die Covid-19-Pandemie hat die Welt, ob privat oder auf Unternehmensseite, im Griff. Um die Verbreitung des Virus‘ einzudämmen, sollen Cluster vermieden werden und die Hotels sowie die Gastronomie sind – zum Teil gesetzlich – dazu aufgefordert Gästeregistrierungen durchzuführen.

 

Was sollen die Gästeregistrierungen bringen?

 

Das Zauberwort heißt in diesem Fall Contact Tracing, also die Kontaktverfolgung. Im Falle einer Infektion mit Covid-19 ist es so einfacher nachzuvollziehen, wer sich wann, wo und mit wem aufgehalten hat. Dafür werden – regional unterschiedlich – bestimmte Daten im Zuge einer Gästeregistrierung verlangt, wie etwa der Name, Telefonnummer, E-Mail- beziehungsweise Wohnadresse. Auch weitere lokale Informationen wie Tischnummer oder Ähnliches können gefragt sein. Um die Nähe des Kontakts anderer Gäste mit einem eventuellen Infektionsfall einzuschätzen, sind auch Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Aufenthalts erfasst. Diese Daten sollen dann vom Betreiber für einen bestimmten Zeitraum – derzeit liegt er zwischen 2 und 4 Wochen – aufbewahrt und für den Fall einer Infektion bereitgehalten werden. Danach sind die Daten zu vernichtet.

 

Welche Möglichkeiten haben Hoteliers und Gastronomen?

 

Selbstverständlich soll der Betrieb im Restaurant, im Café und in der Beherbergung aufrecht gehalten, aber keine unnötigen Risiken eingegangen werden. Dafür müssen Hotellerie und Gastronomie alle Register ziehen. Die Gästeregistrierung ist dabei ein weiterer Verwaltungsaufwand, der auch erst einmal zu stemmen ist.

Es gibt dabei drei Möglichkeiten wie die Daten der Gäste erhoben werden können. Neben den klassischen Utensilien Stift und Papier gibt es auch die Option die Gästeregistrierung auf digitalem Weg durchzuführen. Dafür buchen die Unternehmer gestaltbare Landingpages mit einem Registrierungsformular und Kapazitäten auf einer Datenbank. Der Link zu dieser Landingpage muss der Gast über einen QR-Code, zum Beispiel als Aufkleber oder Tischaufsteller, abrufen und dann seine Daten eingeben. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Gast ein Mobiltelefon mit eigenem Datentarif besitzt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Anbindung an das WLAN. Dafür muss der Gast Pflichtfelder ausfüllen, ehe er ins WLAN gelangt. Diese sind an die jeweils erforderlichen Datenerhebungen im Zuge der Covid-19 Verordnungen angepasst.

 

Gästeregistrierung leicht gemacht

 

Die letzte Möglichkeit ist wohl die bequemste, schließlich ist die Anbindung vom Gast an das lokale Wifi-Netzwerk mittlerweile essentiell. Wer ein sys-topia Guest Wifi betreibt, kann die Gästeregistrierung leicht damit umsetzen. Auf der Landingpage des Gästenetzes sind, mit Hilfe des integrierten Data Collectors, die erforderlichen Pflichtfelder angezeigt. Diese muss der Gast ausfüllen, bevor er ins WLAN kann. Diese Daten werden dann auf dem sys-topia Guest Wifi Server gespeichert und eine zusätzliche Datenbank entfällt. Zusätzlich ist hier auch eine Frist einstellbar, nach der die Daten automatisch gelöscht werden.

 

sys-topia unterstützt Sie gerne bei Ihrer Umsetzung der Gästeregistrierung. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrer IT-Infrastruktur und übernehmen die erforderlichen Integrationen. Rufen Sie uns unter 02103-908990 an oder schicken eine E-Mail.

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